Sondergebiete zur Stromerzeugung -
JuliaJessner - 07.07.2026
Hallo zusammen,
wir beschäftigen uns gerade mit der potentiellen Ausweisung von Flächen zu "Sondergebieten zur Stromerzeugung".
Gibt es sowas in euren Gemeinden auch? Wie seid ihr da vorgegangen? Welche Fragen habt ihr euch gestellt und gibt es generelle Rahmenbedingungen die man sich überlegen sollte?
Wäre um Input sehr dankbar.
LG aus Oberbayern,
Julia Jessner
RE: Sondergebiete zur Stromerzeugung -
MD112 - 10.07.2026
Die Flächenausweisung kann nur im Einklang mit §35 BauGB Abs. 1 Nr. 12 durchgeführt werden.
Unabhängig was die Kommune entscheiden möchte, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten der Umsetzung von Bauvorhaben für Energiespeicheranlagen.
1. Bauvorhaben mit baurechtlicher Privilegierung
Die Kommune hat keine Lenkungsmöglichkeit.
Wenn der Bauantrag die "Privilegierung des Vorhabens nach §35 Abs. 1 Nr. 12 (Ziffern a bis c) gemäß BauGB" erfüllt, kann seitens des GRgremiums, im Einklang mit §36 BauGB, eigentlich nur zugestimmt werden. Die letzte entscheidende Behörde ist das Baurechtsamt des Landkreises, welche ein "Nein" des GRgremiums mit einem "Ja" ersetzen kann bzw. muss wenn alle baurechtlichen Forderungen erfüllt sind.
2. Bauvorhaben ohne baurechtlicher Privilegierung
Die Kommune hat eine Lenkungsmöglichkeit. Aus nachstehendem Grund könnte hier ein Beteiligungsprozess sinnvoll sein.
Hintergrund:
Das Thema der Ansiedlung von Batteriespeichern wird in der Bevölkerung bereits diskutiert. Es ist daher sinnvoll, potenziell heikle Entscheidungen mit großer Transparez gegenüber der Bürgerschaft vorzubereiten. Das geeignete Mittel ist aus sicht der Verwaltung die Dialogiscne Bürgerbeteiligung. Sie ist mit dem Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung (DGB) klär umrissen. Sie zielt darauf ab, die Entscheidung des GRgremiums gut vorzubereiten. Dialogische Bürgerbeteiligung ist neben zahlreichen anderen eine zusätzliche, aber sehr wichtige Erkenntnisquelle für die repräsentative Demokratie. Vor allem unter dem Aspekt des Controllings und der Risikosteuerung ist es geboten, neben all den technischen und fiskalischen Aspekten auch den sozialen Baugrund zu beachten. So empfiehlt selbst der VDI, dafür 1% der Projektsumme zu etatisieren. Dialogische Bürgerbeteiligung ist ergebnisoffen. Sie sorgt dafür, dass soziale Risiken frühzeitig erkännt werden. Sie verhindert so, dass Investitionen verloren gehen.
Ziel der Dialogischen Bürgerbeteiligung:
Ziel der Dialogischen Bürgerbeteiligung ist es, die Entscheidung des GRgremiums (hinsichtlich - Verfahren ohne baurechtliche Privilegierung mit Lenkungsmöglichkeit für die Gemeinde) gut mit vorzubereiten. Das Verfahren dient somit der repräsentativen Demokratie. Mit der Dialogischen Bürgerbeteiligung werden auch die "stillen" Gruppen erreicht. Dazu arbeitet die Servicestelle mit Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürgern. So bekommt das GRgremium wichtige Hinweise aus der ganzen Breite der Bevölkerung, nicht nur von den gut wahrnehmbaren Interessengruppen.
Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung schlägt ein Bürgerforum nach Baden-Württemberg-Modell vär. Es gibt dazu einen-Ablauf, der landesweit immer wieder genutzt wird und bereits sehr etabliert ist. Das schafft Vergleichbarkeit. Vergleichbarkeit schafft Vorhersehbarkeit. Vorhersehbarkeit schafft Vertrauen. Und es werden unnötige Umwege vermieden.
Konkret besteht ein solches Bürgerforum aus vier Phasen:- Dialogische Themensammlung: Zu einem Runden Tisch werden die wichtigsten Interessensgruppen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft eingeladen. Gemeinsam wird eine sogenannte Themenlandkarte erstellt.
- Online-Beteiligung: Diese Themenlandkarte wird anschließend im Internet veröffentlicht und kann dort von allen Bürgerinnen und Bürgern kommentiert und verbessert werden.
- Bürgerforum: Hier kommen ca. 30 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger aus der Kommune zusammen und diskutieren in drei bis vier vertraulichen Sitzungen die wichtigsten Punkte aus der Themenlandkarte. Ergebnis sind Empfehlungen, die an das GRgremium adressiert sind. Übergabe: Die Empfehlungen des Bürgerforums werden in öffentlicher Sitzung an das GRgremium und die Öffentlichkeit übergeben.
Die Kosten für ein solches Bürgerforum belaufen sich in der Regel zwischen 40 T€ und 50 T€ (hier ca. 2.000 Einwohner) bzw. mehr je nach Gemeindegröße. Die in Aussicht gestellten Mehreinnahmen armotisieren ein solches Bürgerforum, bei erfolgreicher Akzeptanz der Bürgerschaft und Umsetzung des Bauvorhabens, relativ schnell.
Ich hoffe mit vorstehenden Ausführungen etwas Transparenz in die Thematik eingebracht haben zu können.