Gestern - 13:34
Ich habe diese Anfrage "Du hast nicht die erforderliche Berechtigung um diesen Link aufrufen zu können." mit der aktuellen Thematik Energiespeicheranlagen zum Anlass genommen das Thema Energiespeicheranlagen zu beleuchten.
Die Flächenausweisung kann nur im Einklang mit §35 BauGB Abs. 1 Nr. 12 durchgeführt werden.
Unabhängig was die Kommune entscheiden möchte, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten der Umsetzung von Bauvorhaben für Energiespeicheranlagen.
1. Bauvorhaben mit baurechtlicher Privilegierung
Gruß aus dem Odenwald
Die Flächenausweisung kann nur im Einklang mit §35 BauGB Abs. 1 Nr. 12 durchgeführt werden.
Unabhängig was die Kommune entscheiden möchte, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten der Umsetzung von Bauvorhaben für Energiespeicheranlagen.
1. Bauvorhaben mit baurechtlicher Privilegierung
Die Kommune hat keine Lenkungsmöglichkeit.
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Gruß aus dem Odenwald

