Vor 3 Stunden
Die Flächenausweisung kann nur im Einklang mit §35 BauGB Abs. 1 Nr. 12 durchgeführt werden.
Unabhängig was die Kommune entscheiden möchte, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten der Umsetzung von Bauvorhaben für Energiespeicheranlagen.
1. Bauvorhaben mit baurechtlicher Privilegierung
Gruß aus dem Odenwald
Unabhängig was die Kommune entscheiden möchte, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten der Umsetzung von Bauvorhaben für Energiespeicheranlagen.
1. Bauvorhaben mit baurechtlicher Privilegierung
Die Kommune hat keine Lenkungsmöglichkeit.
Wenn der Bauantrag die "Privilegierung des Vorhabens nach §35 Abs. 1 Nr. 12 (Ziffern a bis c) gemäß BauGB" erfüllt, kann seitens des GRgremiums, im Einklang mit §36 BauGB, eigentlich nur zugestimmt werden. Die letzte entscheidende Behörde ist das Baurechtsamt des Landkreises, welche ein "Nein" des ...
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Wenn der Bauantrag die "Privilegierung des Vorhabens nach §35 Abs. 1 Nr. 12 (Ziffern a bis c) gemäß BauGB" erfüllt, kann seitens des GRgremiums, im Einklang mit §36 BauGB, eigentlich nur zugestimmt werden. Die letzte entscheidende Behörde ist das Baurechtsamt des Landkreises, welche ein "Nein" des ...
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Gruß aus dem Odenwald

