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Sondergebiete zur Stromerzeugung
#1

Hallo zusammen, 

wir beschäftigen uns gerade mit der potentiellen Ausweisung von Flächen zu "Sondergebieten zur Stromerzeugung". 
Gibt es sowas in euren Gemeinden auch? Wie seid ihr da vorgegangen? Welche Fragen habt ihr euch gestellt und gibt es generelle Rahmenbedingungen die man sich überlegen sollte? 

Wäre um Input sehr dankbar. 
LG aus Oberbayern, 
Julia Jessner
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#2

Die Flächenausweisung kann nur im Einklang mit §35 BauGB Abs. 1 Nr. 12 durchgeführt werden.

Unabhängig was die Kommune entscheiden möchte, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten der Umsetzung von Bauvorhaben für Energiespeicheranlagen.

1. Bauvorhaben mit baurechtlicher Privilegierung
Die Kommune hat keine Lenkungsmöglichkeit.
Wenn der Bauantrag die "Privilegierung des Vorhabens nach §35 Abs. 1 Nr. 12 (Ziffern a bis c) gemäß BauGB" erfüllt, kann seitens des GRgremiums, im Einklang mit §36 BauGB, eigentlich nur zugestimmt werden. Die letzte entscheidende Behörde ist das Baurechtsamt des Landkreises, welche ein "Nein" des ...

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My Gruß aus dem Odenwald
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